Allgemeine Hinweise
Die Wettkämpfe werden nach den Regeln der jeweils gültigen Sportordnung und nach den Bestimmungen der Rundenwettkampfordnung durchgeführt. Schützen, die vorschießen wollen, sind dem gegnerischen Mannschaftsführer und dem Ligaobmann vorab mitzuteilen. Das Vorschießen ist nur nach Genehmigung durch den Ligaobmann gestattet.
Veranstalter
Veranstalter der Rundenwettkämpfe ist der Schützenkreis Waiblingen.
Mannschaften
Eine Mannschaft besteht aus maximal 7 Schützen. Als Mannschaftsmeldung gilt die Ergebnisliste des ersten Wettkampfes. Auf dieser sind alle Teilnehmer aufzuführen.
Durchführung
Die persönliche Verantwortung für die sichere und sportliche Durchführung der Rundenwettkämpfe trägt der Ligaobmann.
Scheiben
Es sind Scheiben des DSB und WSV zu verwenden. Wenn andere Scheiben verwendet werden, sind die Ergebnisse der beteiligten Mannschaften zu streichen. Die Scheiben sind bis 4 Wochen nach dem letzten Wettkampf vom gastgebenden Verein aufzubewahren und auf Anordnung des Ligaobmannes kostenlos an diesen zur Kontrolle zu übersenden.
Schusszahl
2 Schuss pro Scheibe
Ergebnisse
Alle Ergebnisse müssen bis zum jeweiligen Termin beim betreffenden Ligaobmann sein. Der Heimverein sendet spätestens zwei Tage nach dem Wettkampf eine Ergebnisliste per Brief, Fax oder E-Mail an den Ligaobmann.
Startgeld
Das Startgeld pro Mannschaft und Wettbewerb beträgt 20,00 EUR und wird abgebucht.
Einspruchsgebühr
Die Einspruchsgebühr beträgt 25,00 EUR zuzüglich der anfallenden Kosten für das Kampfgericht. Einsprüche sind innerhalb von 2 Tagen (Poststempel) nach Ende des Wettkampfes unter Benennung von Zeugen beim Ligaobmann einzureichen.
Kampfgericht
Bei Einsprüchen entscheidet ein unabhängiges Kampfgericht.
Ligaobmann
Bernd Hesse
Elisabeth-Selbert-Strasse 40
71364 Winnenden
Tel.: (07195) 942120
Fax: (07195) 942122