[Pressemitteilung vom 27.07.2010]

Unterschriften gegen Waffenbesitzsteuer - Gutachten belegt Unzulässigkeit

Mit einer kurzfristig anberaumten Unterschriftenaktion des Württ. Schützenverbandes gegen die von der Stadt Stuttgart geplante Waffenbesitzsteuer konnten mehr als 2.400 Unterschriften gesammelt werden. Sowohl die Stuttgarter Schützen als auch zahlreiche Mitgliedsvereine auf Landesebene beteiligten sich an dieser Aktion.

 

Im Rahmen eines Gesprächs wurden im Auftrag von Landesoberschützenmeisterin Hannelore Lange die Unterschriften heute Vormittag der Stuttgarter Sportbürgermeisterin, Frau Dr. Susanne Eisenmann von Bezirksoberschützenmeister Roland Mayer und

Landesgeschäftsführer Günter Schray übergeben. Sie sagte zu, vor der Gemeindratssitzung am Mittwoch, 28. Juli 2010, diese dort einzubringen.

 

Gleichzeitig überbrachten die Vertreter des Württ. Schützenverbandes ein vom Deutschen Schützenbund zusammen mit dem Forum Waffenrecht in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Universität Düsseldorf. Der Verfasser, Prof. Dr. Johannes Dietlein, kommt im Rahmen seiner Ausführungen zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die Erhebung einer Waffenbesitzsteuer als kommunale Aufwandssteuer unzulässig ist. Weder ist ein örtlicher Bezug nachweisbar, noch ist die von den Stadtoberen vorgesehene

Lenkungsfunktion mit einer solchen Abgabe vereinbar.

 

Soweit mit der Waffenbesitzsteuer die Waffenbesitzer an den Kosten verdachtsunabhängiger Kontrollen beteiligt werden sollen,

handelt es sich um eine unzulässige Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion und verstößt u.U. gegen Bundesrecht.

 

Der Württembergische Schützenverband appelliert an die Mitglieder des Stuttgarter Gemeindrats, von dieser Waffenbesitzsteuer Abstand zu nehmen.

 

Stuttgart, 27. Juli 2010

v.i.S.d.P.

Günter Schray

Landesgeschäftsführer

 

 

von links nach rechts:

 

Roland Mayer (Bezirksoberschützenmeister Stuttgart), Frau Dr. Susanne Eisenmann (Sportbürgermeisterin), Günter Schray (Landesgeschäftsführer des Württ. Schützenverbandes 1850 e.V.)